Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Videoproduktion, Webdesign, Social Media und Fotografie - alles aus einer Hand. Für KMUs, die mehr wollen.

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Stand: 24. März 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der SBIC – Swiss Brand Identity Creators (nachfolgend «SBIC»), Ziegelfeldstrasse 2, 4600 Olten, Kanton Solothurn. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von SBIC schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss

Angebote von SBIC sind freibleibend und 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. SBIC bietet folgende Dienstleistungen an: Webdesign und Webentwicklung, Videoproduktion und Postproduktion, Social-Media-Strategie und Content-Erstellung, Produktfotografie und Bildbearbeitung, Print-Design (Visitenkarten, Flyer, Speisekarten etc.), Brand Identity und Logo-Design. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Kundenmitwirkung berechtigen SBIC zur Anpassung von Terminen und können Mehrkosten verursachen. Der Kunde stellt sicher, dass die bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die notwendigen Nutzungsrechte vorliegen.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer (sofern anwendbar). Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. gemäss Art. 104 OR erhoben. Bei grösseren Projekten kann SBIC Teilzahlungen oder eine Anzahlung von bis zu 50% verlangen.

6. Abnahme

Der Kunde prüft die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Beanstandungen sind schriftlich mitzuteilen. Ohne fristgerechte Beanstandung gelten die Leistungen als abgenommen. Kleinere Abweichungen, die den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Gewährleistung

SBIC gewährleistet, dass die Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage ab Abnahme. Ausgeschlossen sind Mängel durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter, fehlerhafte Materialien des Kunden, oder veraltete Browser/Geräte (Kompatibilität wird für aktuelle Versionen der gängigen Browser gewährleistet).

8. Haftung

Die Haftung von SBIC ist auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von SBIC erstellten Werke (Designs, Videos, Fotos, Code) sind urheberrechtlich geschützt gemäss dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG). Das Urheberrecht verbleibt bei SBIC. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches (nicht-exklusives), zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Die Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung. Quellcode und Rohdaten (z.B. PSD, AI, Premiere-Projekte) sind nicht Teil der Lieferung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

10. Referenzrecht

SBIC ist berechtigt, erbrachte Leistungen als Referenz in Portfolio, Website und Social Media zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

12. Kündigung

Laufende Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten werden in Rechnung gestellt. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Olten, Kanton Solothurn, Schweiz. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.